Schwellwertanalyse🔗
Die Schwellwertanalyse bewertet Verarbeitungstätigkeiten anhand definierter Kriterien, um festzustellen, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) gemäß Art. 35 DSGVO erforderlich ist.
Rechtliche Grundlage🔗
Gemäß Art. 35 DSGVO ist eine DSFA erforderlich, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.
Indikatoren für hohes Risiko (gemäß WP29-Leitlinien):
- Systematische umfangreiche Bewertung persönlicher Aspekte (Profiling)
- Automatisierte Entscheidungsfindung mit Rechtswirkung
- Systematische Überwachung (z.B. Videoüberwachung)
- Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO)
- Daten in großem Umfang
- Abgleich oder Zusammenführung von Datensätzen
- Betroffene mit geringer Schutzmöglichkeit (z.B. Kinder, Arbeitnehmer)
- Innovative Technologien (z.B. KI, Biometrie)
Schwellwertanalyse durchführen🔗
Die Schwellwertanalyse ist automatisch mit den VVT-Einträgen verknüpft.
- Öffne Datenschutzmanagement → Schwellwertanalyse
- Die Analyse erfolgt direkt pro Verarbeitungstätigkeit aus dem VVT
- Wähle einen VVT-Eintrag aus der Liste
- Bewerte Kriterien (z.B.):
- Werden besondere Kategorien verarbeitet? (Ja/Nein)
- Erfolgt Profiling oder automatisierte Entscheidung? (Ja/Nein)
- Umfangreiche Überwachung? (Ja/Nein)
- Große Datenmenge? (Ja/Nein)
- System berechnet Schwellwert-Score
- Ergebnis:
- Grün: Kein hohes Risiko → keine DSFA erforderlich
- Gelb: Mittleres Risiko → DSFA empfohlen
- Rot: Hohes Risiko → DSFA verpflichtend
DSFA anstoßen🔗
Bei rotem oder gelbem Ergebnis:
- Klicke auf DSFA erstellen
- System übernimmt automatisch Daten aus der Schwellwertanalyse
- Fülle die Datenschutz-Folgenabschätzung aus
Dokumentation🔗
Die Schwellwertanalyse dokumentiert:
- Bewertete Kriterien
- Score/Punktzahl
- Begründung für das Ergebnis
- Datum und Bewerter
- Entscheidung: DSFA erforderlich / nicht erforderlich
Diese Dokumentation dient als Rechenschaftsnachweis gegenüber Aufsichtsbehörden.
Regelmäßige Prüfung🔗
Schwellwertanalysen sollten durchgeführt werden:
- Bei neuen Verarbeitungen
- Bei wesentlichen Änderungen bestehender Verarbeitungen
- Jährliche Überprüfung aller Verarbeitungen
