Löschkonzepte🔗
Löschkonzepte definieren, wann und wie personenbezogene Daten gelöscht werden müssen, um die Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO) und das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) einzuhalten.
Rechtliche Grundlage🔗
Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO: Personenbezogene Daten müssen in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung nur so lange ermöglicht, wie erforderlich.
Art. 17 DSGVO (Recht auf Löschung): Unverzügliche Löschung, wenn:
- Der Zweck entfällt
- Einwilligung widerrufen wird
- Widerspruch eingelegt wird (Art. 21)
- Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden
- Rechtliche Verpflichtung zur Löschung besteht
Ausnahmen: Aufbewahrungspflichten (Steuerrecht, HGB), rechtliche Verpflichtungen, Archivzwecke
Löschkonzepte verwalten🔗
Löschkonzepte werden tabellarisch pro Daten-Asset verwaltet.
- Öffne Datenschutzmanagement → Löschkonzepte
- Die Tabelle zeigt:
- Daten Asset (z.B. Bewerberdaten, Kundendaten)
- Daten-Subtyp
- DSGVO relevant
- Verknüpfte Verarbeitungsaktivitäten
- Aufbewahrungsfrist (z.B. 6 Monate, 10 Jahre)
- Retentionsauslöser (Ereignis, das Löschfrist startet)
- Löschmechanismus (manuell / automatisiert / anonymisiert)
- Erläuterung des Löschkonzepts
- Erfasse Löschkonzepte direkt in der Tabellenansicht
- Verknüpfe mit Verarbeitungstätigkeiten (aus VVT)
Typische Aufbewahrungsfristen🔗
| Datenart | Frist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Bewerberdaten (abgelehnt) | 6 Monate | AGG |
| Buchhaltungsunterlagen | 10 Jahre | HGB §257, AO §147 |
| Vertragsunterlagen | 6 Jahre | BGB (Verjährung) |
| Log-Dateien (Webserver) | 7 Tage | DSGVO (Datensparsamkeit) |
Achtung: Konflikt
Wenn sowohl Löschpflicht als auch Aufbewahrungspflicht besteht, geht die Aufbewahrungspflicht vor. Die Daten müssen aber gesperrt werden (nur für den gesetzlichen Zweck verfügbar).
Löschmethoden🔗
Manuelle Löschung🔗
- Mitarbeiter löscht manuell
- Vorteil: Kontrolle, individuelle Prüfung
- Nachteil: Fehleranfällig, aufwändig
Automatisierte Löschung🔗
- System löscht nach Ablauf der Frist automatisch
- Vorteil: Zuverlässig, effizient
- Nachteil: Technische Umsetzung erforderlich
Anonymisierung🔗
- Personenbezug wird dauerhaft entfernt
- Vorteil: Daten können zu Statistikzwecken weiter genutzt werden
- Achtung: Muss irreversibel sein
Sperrung (statt Löschung)🔗
- Daten werden gesperrt (nur für gesetzliche Zwecke verfügbar)
- Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist: endgültige Löschung
Löschprozess dokumentieren🔗
Für jede Löschaktion dokumentieren:
- Datum der Löschung
- Welche Daten wurden gelöscht?
- Durch wen (Person/System)?
- Methode (Löschen / Anonymisieren / Sperren)
- Begründung (Zweckentfall / Widerruf / Löschantrag)
Diese Dokumentation dient als Rechenschaftsnachweis (Art. 5 Abs. 2 DSGVO).
Verbindung zu anderen Modulen🔗
- VVT → Aufbewahrungsfristen sind dort hinterlegt
- Feststellungen & Maßnahmen → Umsetzung von Lösch-Maßnahmen tracken
- Dokumentenverwaltung → Löschkonzepte als Policies hinterlegen
